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U1 und U2 Die ersten Untersuchungen im Leben

Die Geburt ist geschafft, das Baby ist da! Nach intensiven Momenten des Kuschelns und Kennenlernens stehen für das Neugeborene dann die ersten wichtigen Termine im Leben an: Kurze Zeit nach der Geburt erfolgt die erste Untersuchung, abgekürzt U1 genannt, und ab der 48. Lebensstunde die zweite Untersuchung, die sogenannte U2. Insgesamt stehen für das Kind zehn solcher gesetzlich festgelegten Untersuchungen in den ersten Lebensjahren an. Die ersten beiden finden nach einer Geburt im Krankenhaus meistens direkt vor Ort statt.

Sowohl nach einer natürlichen Geburt im Kreißsaal als auch nach einem Kaiserschnitt sollten die ersten Momente Eltern und Kind gehören. Wenn es keine Komplikationen während der Geburt gab und es Mutter und Kind gut geht, wird das Neugeborene in der Regel zum ersten Bonding auf die Brust der Mutter gelegt. So haben die Eltern die Möglichkeit, sich einen ersten Eindruck von ihrem Nachwuchs zu verschaffen: Ist es auch wirklich ein Mädchen? Macht es die Augen auf und schaut mich an? Oder hat das Kind genauso viele Haare wie der Papa bei der Geburt? Dann übernehmen Arzt oder Hebamme das Neugeborene für die erste Untersuchung.

U1 – Neugeborenen Erstuntersuchung

So steht für das Neugeborene im Alter von circa einer halben Stunde die erste Untersuchung im noch jungen Leben an: die U1. Sie kann bei einer Geburt im Kreißsaal von einer Hebamme oder einem Gynäkologen durchgeführt werden. Bei einem Kaiserschnitt führt der Kinderarzt die U1 Untersuchung noch im OP durch. „Dabei soll überprüft werden, ob das Kind die Geburt gut überstanden hat. Sollte es dem Kind nicht gut gehen, werden notwendige Maßnahmen sofort eingeleitet“, erklärt Dr. Bahman Gharavi, Chefarzt der Kinder- und Jugendklinik des Marien Hospital Witten. „So besteht zum Beispiel bei Bedarf auch die Möglichkeit lebenswichtige Funktionen wie Atmung, Kreislauf und zentrales Nervensystem in den ersten Lebensstunden intensivmedizinisch zu überwachen.“

U1

  • Erkennen von lebensbedrohlichen Komplikationen und sofort behandlungsbedürftigen Erkrankungen und Fehlbildungen
  • Kontrolle von Atmung, Herzschlag, Hautfarbe, Reifezeichen
  • Unterstützung der kindlichen Entwicklung durch die Gabe von Vitamin K

Im Rahmen der U1 werden Herz und Lunge abgehorcht, Atmung, Farbe und Durchblutung der Haut kontrolliert sowie Muskelspannung und angeborene Reflexe überprüft. Durch Anschauen, Abtasten und Bewegen wird sichergestellt, dass keine Fehlbildungen vorliegen oder Geburtsverletzungen beim Baby entstanden sind. Durch eine Blutuntersuchung mit Blut aus der Nabelschnur kann auch der Sauerstoffgehalt bestimmt werden, um sicher zu sein, dass das Neugeborene während der Geburt ausreichend mit Sauerstoff versorgt worden ist. Zusätzlich wird ein Pulsoxymetriescreening zur Messung des Sauerstoffgehaltes im Blut ab der 4. Lebensstunde zum Erkennen schwerer Herzfehlbildungen durchgeführt. Bei einer Pulsoxymetrie wird mithilfe eines Lichtsensors bestimmt, wie viel Sauerstoff das Blut enthält. Zu wenig Sauerstoff im Blut kann auf einen schweren Herzfehler hinweisen. Für die Untersuchung ist keine Blutabnahme nötig.

Außerdem messen Arzt oder Hebamme Länge und Kopfumfang und wiegen das Kind. Im Rahmen dieser ersten Untersuchung, aber auch bei den folgenden Untersuchungen 2 und 3 erhält das Neugeborene außerdem Vitamin K zur Stärkung der Gerinnung und Verhinderung schwerer Blutungen im Darm und Gehirn. Des Weiteren wird dem Neugeborenen Vitamin D mit Fluoridzusatz ab dem 5. Lebenstag zur Stärkung der Knochenmineralisation und Zahnschmelzhärtung gegeben.

 

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U2 – Neugeborenen Basisuntersuchung

Frühestens 48 Stunden nach der Geburt wird dann von einem Kinderarzt die U2 durchgeführt. Im Gegensatz zur Erstuntersuchung U1 handelt es sich bei der U2-Untersuchung um die erste ausführliche Untersuchung des Kindes. Meistens geschieht dies noch während des Aufenthaltes im Krankenhaus, wenn Mutter und Kind für zwei Nächte im Krankenhaus bleiben. Nach einer ambulanten Geburt ist es in der Regel auch möglich für die U2 in das Krankenhaus zurückkommen. In Krankenhäusern, in denen keine Kinderklinik vor Ort ist, wird ein Kinderarzt von außerhalb hinzugezogen. Alternativ kann diese Untersuchung auch von einem niedergelassenen Kinderarzt durchgeführt werden.

U2

  • Körperliche Untersuchung
  • Früherkennung von angeborenen Stoffwechseldefekten und Hörscreening
  • Unterstützung der kindlichen Entwicklung durch die Gabe von Vitamin K

„Während der U2 werden verschiedene Screenings wie beispielsweise ein Hörtest und ein Stoffwechselscreening durchgeführt“, erklärt Dr. Bahman Gharavi. Durch diese Testungen können seltene Stoffwechselerkrankungen oder Erkrankungen, die man dem Kind erst im späteren Verlauf ansehen oder anmerken würde, festgestellt werden. Auch Organe, Geschlechtsteile, Haut, Muskeln und Gelenke des Neugeborenen werden überprüft. Zusätzlich achtet der Arzt auch auf das Hüftgelenk, ein ausführlicher Ultraschall der Hüfte erfolgt aber in der Regel erst im Rahmen der U3, der dritten Untersuchung, wenn das Kind einen Monat alt ist. Bei Auffälligkeiten im Rahmen dieser Untersuchung kann auch die Kinderchirurgie hinzugezogen werden. Wie bei jeder Untersuchung werden auch bei der U2 Gewicht, Größe und Kopfumfang dokumentiert. Wenn die U2 ohne Auffälligkeiten war und keine stationären Folgeuntersuchungen nötig sind, wird das Kind aus dem Krankenhaus entlassen.

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Weitere Untersuchungen rund ums Kind

Doch wie geht es für das Neugeborene weiter, wenn die ersten beiden Untersuchungen gemeistert sind und die junge Familie zuhause ist? Insgesamt gibt es 10 gesetzlich festgelegteUntersuchungen für Kinder, diese werden bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr in immer größer werdenden Abständen durchgeführt. So kann die Entwicklung in den ersten Lebensjahren des Kindes begleitet und mögliche Gesundheitsstörungen oder Auffälligkeiten frühzeitig erkannt werden. Die weiteren Untersuchungen führt der niedergelassene Kinderarzt durch. Dokumentiert werden die Untersuchungen im gelben Kinderuntersuchungsheft, sowohl durch den durchführenden Arzt im Krankenhaus, als auch durch niedergelassene Ärzte.

Ihr Experte

doc

Dr. Bahman Gharavi

Chefarzt
Kinder- und Jugendklinik
Marien Hospital Witten
Fon 02302 173 - 1353
kinderklinik@elisabethgruppe.de