Diese Routineuntersuchung führt die Fachärztin bei ihren Patientinnen einmal im Jahr durch. Nimmt die Patientin Hormone wie die Pille ein, wird die Zeit zwischen den Untersuchungen auf ein halbes Jahr verkürzt. So stehen zwei Vorsorgetermine pro Jahr im Kalender. Bei Patientinnen ab dem 35. Lebensjahr gibt es eine Änderung bei den Abstrichen: Nun wird nur noch alle drei Jahre ein PAP-Test und ein zusätzlicher HPV-Test durchgeführt. Die Krebsvorsorgeuntersuchung findet auch bei Patientinnen über 35 Jahren weiterhin wie gewohnt (halb-) jährlich statt. Während beim PAP-Abstrich nur überprüft wird, ob die Zellen krankhaft verändert sind, zeigt der HPV-Test, ob der Gebärmutterhals mit Viren infiziert ist. Ob die Infektion von selbst wieder verschwindet oder bestehen bleibt, kann der Test jedoch nicht vorhersagen. Sollte der PAP-Test oder der HPV-Test positiv sein, muss das weitere Vorgehen mit dem behandelnden Arzt abgestimmt werden.
Neben diesen gesetzlichen Vorsorgemöglichkeiten gibt es noch eine Reihe weiterer Untersuchungen, die frühzeitig auf eine Krebserkrankung hindeuten können. Im Rahmen einer Vorsorge Plus+ können zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen werden, die jedoch nicht von der Krankenkasse übernommen werden.