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Achtung heiß Was tun bei Verbrennungen

Siedendes Öl, kochendes Wasser oder eine heiße Herdplatte – im Alltag gibt es viele Gefahren für Verbrennungen oder Verbrühungen. Doch ab wann müssen Verbrennungen eigentlich ärztlich behandelt werden?

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Die menschliche Haut besteht aus verschiedenen Schichten, der sogenannten Oberhaut (Epidermis), Lederhaut (Dermis, Corium) und dem Unterhautfettgewebe (Subcutis). Ausschließlich die Oberhaut ist von außen sichtbar.

„Verbrennungen der Haut werden in verschiedene Grade unterteilt, die sich darin unterscheiden, wie stark die Haut geschädigt wurde und welche Hautschichten betroffen sind“, erklärt Prof. Dr. Dr. Heiko Sorg, Chefarzt der Klinik für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie des Marien Hospital Witten.

  • Grad I: Bei Verbrennungen ersten Grades treten Schmerzen, Rötungen und Schwellungen auf. Dabei ist ausschließlich die Oberhaut betroffen. Ein Beispiel ist der Sonnenbrand.
  • Grad II A: Bei Verbrennungen des Grades II A treten zusätzlich Blasen an den betroffenen Hautstellen auf, neben der Oberhaut kann auch die obere Lederhaut betroffen sein.
  • Grad II B: Bei Verbrennungen des Grades II B ist auch die tiefe Lederhaut betroffen. Die Haut heilt nur noch unter Narbenbildung ab. An Körperstellen mit Narben kommt es häufig zu Schmerzen oder Juckreiz, da Narbengewebe weniger elastisch ist als Haut. Sind Gelenke von Narben betroffen, kann dies zu Bewegungseinschränkungen führen. Eine Operation ist in der Regel notwendig.
  • Grad III: Bei Verbrennungen des dritten Grades ist auch die Subkutis betroffen, Patienten haben keine Schmerzen, da auch die Nervenfasern der Haut zerstört wurden. Es können Nekrosen auftreten, darunter versteht man abgestorbenes Gewebe.
  • Grad IV: Bei Verbrennungen vierten Grades sind alle Hautschichten betroffen, gegebenenfalls auch die Knochen, Muskeln und Faszien. Die Haut ist schwarz verfärbt und verkohlt.

Erste Hilfe bei Verbrennungen (Grad I und II)

Verbrennungen ersten und zweiten Grades können im Alltag schnell auftreten. Vor allem die Hände sind häufig betroffen. In der Regel sind kleinere Verbrennungen (nicht größer als die Handfläche der betroffenen Person) sehr schmerzhaft, aber ungefährlich. Um den Schmerz zu lindern, können verschiedene Erste-Hilfe-Maßnahmen angewendet werden:

  • sofort mit fließendem Wasser abspülen
  • nur die verbrannte Hautstelle kühlen
  • betroffene Person warmhalten
  • Wunde keimfrei bedecken

Hauttransplantation nach schweren Verbrennungen

Hat ein Patient hingegen besonders schwere und großflächige Verbrennungen zweiten (2B) dritten oder vierten Grades erlitten, muss in der Regel eine Hauttransplantation erfolgen, da sich die Haut nicht mehr selbst regeneriert.

„Dabei wird an einer gesunden Körperstelle Haut entnommen und an einer anderen Stelle, an der die Haut verbrannt ist, eingesetzt. Die entnommene Haut kann durch verschiedene Techniken vergrößert werden, um auch größere Bereiche des Körpers abzudecken“, erklärt Prof. Dr. Dr. Heiko Sorg, Leitender Arzt der Abteilung für Plastische und Rekonstruktive Chirurgie der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Plastische Chirurgie des Marien Hospital Witten.

Ihr Experte

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Prof. Dr. Dr. Heiko Sorg

Chefarzt der Klinik für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie des Marien Hospital Witten

Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Plastische Chirurgie des Marien Hospital Witten
Fon 0 23 02 - 173 - 30 40
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